Anordnung Maskenpflicht von 28. März bis 1. April 2022

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrerinnen und Lehrer,

Aufgrund des Infektionsgeschehens ordnet die Schulleitung des b[r]g Enns, für alle Schülerinnen und Schüler (im Schulgebäude) nachfolgende Maßnahme zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 oder COVID19 an:

  • Maskenpflicht (MNS/FFP-2) auch in Klassen- und Gruppenräumen (im Unterricht, in Pausen)

Ärztliche Bestätigungen für Maskenbefreiungen und Testbestätigungen von externen Stellen behalten ihre Gültigkeit. Dem Lehr- und Verwaltungspersonal wird die o. a. Maßnahme ebenso empfohlen. Auf Maskenpausen und verstärktes Lüften ist zu achten.

Der Gültigkeitszeitraum für diese Maßnahme erstreckt sich vom 28.3.-1.4.2022.

Mag. Dr. Werner Dietl
Schulleiter

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